Betreiberverantwortung und Betreiberpflichten

Der Gesetzgeber verpflichtet die Unternehmen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Gebäude betreiben, Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren zu definieren. Eine Vernachlässigung dieser Pflichten kann zu einer Gefährdung der Gesundheit, des Körpers, des Lebens, der Freiheit und des Eigentums führen. Die möglichen Rechtsfolgen trägt dann das Unternehmen. Die Vorschriften können je nach Größe und Komplexität der Gebäude und Anlagen sehr umfangreich und unübersichtlich werden. Das Facility Management bietet den Unternehmen (z.B. durch Erstellen von anweisenden Dokumenten) eine Hilfestellung an, sodass den Betreibern die Einhaltung ihrer Verpflichtungen vereinfacht wird.