15. Juni 2016

Formular zu Erstellung von Nofallplänen für Aufzüge kostenlos als Download

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) richtet sich an alle Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten Arbeitsmittel zur Verfügung stellen sowie an Betreiber (diese sind dem Arbeitgeber gleichgesetzt) überwachungsbedürftiger Anlagen, wie z.B. Aufzügen.

© Alex Slobodkin  / istockphoto.com

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Mit der neuen BetrSichV, die am 01.06.2015 in Kraft trat, ist mit einer Übergangsfrist von 12 Monaten, also bis zum 31.05.2016, zu jeder Aufzugsanlage ein Notfallplan anzufertigen und dem Notdienst zur Verfügung zu stellen. Damit soll sichergestellt werden, dass dieser auf Notrufe unverzüglich angemessen reagieren und umgehend sachgerechte Hilfemaßnahmen einleiten kann. Ist kein Notdienst vorhanden, ist der Notfallplan beim Aufzugswärter / bei der “benannten Person“ zu hinterlegen. Wir empfehlen den Notfallplan auch in der Nähe der Aufzugsanlage, z. B. an der Hauptzugangsstelle anzubringen.

Als Hilfestellung finden Sie hier ein Formular für einen Muster-Notfallplan, das Sie an Ihrem Rechner ausfüllen, ausdrucken, sichern und verwenden können. Es sind alle Felder auszufüllen.

Muster-Notfallplan: Aufzug Notfallplan Formular (PDF, ca. 0,2 MB)

 

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