12. Januar 2018

Die Schule der Gefahren – Können Schulleiter und Lehrer noch ihrem Bildungsauftrag nachkommen?

InservSieht man sich die Regeln und Vorschriften an, die im Bereich des Betreibens eines Schulgebäudes zu beachten sind, ist die Frage nicht ganz unberechtigt. Schulleiter und Lehrer sind dazu verpflichtet mögliche Gefahren für Schüler zu erkennen und ggf. erforderliche Maßnahmen zum Schutz dieser ihnen anvertrauten Personen einzuleiten. Diese Gefahren können von der Nutzung der Lehrmittel ausgehen, aber auch im Zusammenhang mit der Sicherheit im Schulgebäude, den Anlagen und Flächen stehen. Das Schulgebäude, die Anlagen und Flächen und die damit verbundene Verkehrssicherheit wiederum werden der Schule vom Schulträger zur Verfügung gestellt, somit ist dieser auch für die Sicherheit verantwortlich. Der Schulträger muss also seine Pflichten der Schule übertragen. Aber wie? Ist eine Nutzungsvereinbarung die Lösung für das Verantwortungsdilemma zwischen Schulträger, Amt für Gebäudemanagement und Schulleitung?

Dieser Frage gehen Frau Angelika Baier und Herr Bernd Schlockermann bei Ihrem Vortrag „Praxisgerechte Wege aus dem Verantwortungsdilemma“ am 27.02.2018 um 11.30 Uhr auf dem Kongress der
in Frankfurt am Main nach.

Sie stellen eine praktikable, effiziente und rechtssichere Methode vor, die sie gemeinsam mit einem Schulträger entwickelt haben und geeignet ist, Betreiberpflichten im Einklang mit der Erfüllung des Schulauftrags effizient und rechtssicher zu erfüllen.

http://bit.do/InServ

Haben Sie am 27.02.2018 keine Zeit? Dann rufen Sie uns unter 0251 899660 an, gerne informieren wir Sie auch persönlich über die Möglichkeiten der Nutzungsvereinbarungen in Schulen.

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